Gefördert wird unter anderem die Anschaffung von Nutz- und Sonderfahrzeugen mit batterie-elektrischem Antrieb, wie Elektro-LKW. Im ersten Förderaufruf wurden 80% der Mehrkosten (bspw. gegenüber eines vergleichbaren Diesel-LKW) für das Neufahrzeug übernommen. Im Zeitraum von 2021 bis 2024 stehen für die Förderung der Nutzfahrzeug-Anschaffung 1,6 Mrd. Euro zu Verfügung. Je Antragssteller*in, Fördergegenstand und Kalenderjahr beträgt der maximale Zuwendungshöchstbetrag für Nutzfahrzeuge und Ladeinfrastruktur jeweils 15 Millionen Euro (Netto). Bei der Ladeinfrastruktur werden ebenfalls 80% zuwendungsfähiger projektbezogener Gesamtausgaben bezuschusst.
Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen des privaten Rechts, kommunale Unternehmen und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie eingetragene Vereine.
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